Verpflichtungen der Teilnehmer

Verpflichtungen der Teilnehmer

Für die Prämierung müssen zwingend drei dem Lebensmittelrecht entsprechende und  etikettierte  Originalflaschen à mindestens 35 cl Inhalt eingesandt werden (1 Flasche für die Verkostung, 1 Flasche für die Analyse und 1 Flasche für Rückstellung).

Die Teilnehmer müssen die Flaschen gesetzeskonform deklarieren. Die Kennzeichnung auf der Flasche muss mit den auf dem Anmeldeformular angegebenen Daten übereinstimmen. Die Rück- verfolgbarkeit und die «Authentizität» der eingereichten Proben müssen auch nach der Prämierung auf dem Markt gewährleistet sein.

 

Kontrolle

DistiSuisse kann nach der Prämierung stichprobenweise die Konformität der eingereichten Proben kontrollieren. Die auf dem Markt eingekauften Produkte werden mit den Rückstellproben verglichen. Bei Nichtkonformität wird eine erteilte Auszeichnung nachträglich aberkannt.

Bei Unklarheiten und Reklamationen kann der Distiuisse-Vorstand in Absprache mit der Juryleitung von den Rückstellmustern Analysen vornehmen lassen.

 

All diese Informationen können im Reglement entnommen werden. Hier geht es zum Reglement

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